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   BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B   

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https://dejure.org/2013,43682
BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B (https://dejure.org/2013,43682)
BSG, Entscheidung vom 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B (https://dejure.org/2013,43682)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 33/12 B (https://dejure.org/2013,43682)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG, § 153 Abs 4 S 1 SGG, § 153 Abs 4 S 2 SGG, § 133 S 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Ermessensentscheidung - Ermessensfehler - Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Gerichts entscheidungserheblichen Vortrags - Verpflichtung zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Ermessensentscheidung - Ermessensfehler - Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Gerichts entscheidungserheblichen Vortrags - Verpflichtung zur ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Ermessensentscheidung - Ermessensfehler - Nichtberücksichtigung eines aus Sicht des Gerichts entscheidungserheblichen Vortrags - Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Mit der Rüge der Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG ist regelmäßig, auch ohne dies ausdrücklich zu erwähnen, zugleich die Besetzung des Berufungsgerichts nur mit Berufsrichtern und damit ein absoluter Revisionsgrund nach § 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 Zivilprozessordnung gerügt (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13) .

    Zwar steht diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 4-1500 § 153 Nr. 7) .

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Nähere Ausführungen zur Kausalität sind deshalb entbehrlich (vgl BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 10 mwN) .

    Auch die Anhörungspflicht nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Gebots des rechtlichen Gehörs, das bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens im Berufungsrechtszug nicht verkürzt werden darf (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5 mwN) .

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Auf den Vortrag, wer als Dritter vorgeleistet hat, kam es nach der Rechtsauffassung des LSG aber an, denn es ist, der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 96, 18, 20) folgend, davon ausgegangen, Sozialhilfeansprüche seien nach Maßgabe der §§ 58, 59 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) ausnahmsweise (nur dann) vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt habe, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt habe.
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 386/07 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Zwar steht diese Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen des Berufungsgerichts und kann nur auf fehlerhaften Gebrauch, dh sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzung, überprüft werden (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 4-1500 § 153 Nr. 7) .
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Das LSG hätte aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht die Vorbereitung der Zustellung des Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen der Kläger noch einbeziehen müssen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9 und SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8) und ggf eine erneute Anhörung durchführen müssen.
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Wer eine Nichtzulassungsbeschwerde auf den Zulassungsgrund des Verfahrensfehlers stützt, muss zu seiner Bezeichnung (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dartun, also die Umstände schlüssig darlegen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36) .
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 203/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschlussverfahren gem § 153 Abs 4 - Anhörung -

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Das LSG hätte aufgrund seiner prozessualen Fürsorgepflicht die Vorbereitung der Zustellung des Beschlusses abbrechen, die Sache wieder an sich ziehen und das Vorbringen der Kläger noch einbeziehen müssen (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 3 RdNr 9 und SozR 4-1500 § 153 Nr. 6 RdNr 8) und ggf eine erneute Anhörung durchführen müssen.
  • BSG, 28.07.1992 - 2 BU 37/92

    Anspruch auf Tragung der Kosten für die Beinverletzungen als Folgen eines

    Auszug aus BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
    Die in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG geregelte Beschränkung von Verfahrensrügen kann über den Umweg des § 62 SGG nicht erweitert werden (vgl BSG, Beschluss vom 28.7.1992 - 2 BU 37/92 -, HV-INFO 1993, 1406) .
  • BSG, 13.04.2015 - B 4 AS 319/14 B

    Höhe von SGB-II -Leistungen

    Soweit sich die Klägerin dagegen wendet, dass das Berufungsgericht durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 SGG entschieden hat, hat sie schon nicht behauptet, dass das LSG bei dieser Form der Entscheidung von seinem Ermessen erkennbar fehlerhaft Gebrauch gemacht hat, etwa weil der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde liegen (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 4; Nr. 13 S 38; BSG vom 11.12.2002 - B 6 KA 13/02 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - Juris RdNr 7).

    Da die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht Gegenstand des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7), müssen zur Darlegung einer groben Fehleinschätzung weitere Umstände vorgetragen werden, wie dies zB bei fehlender Kenntnisnahme eines - nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts - wesentlichen Klägervorbringens der Fall sein kann (vgl BSG Beschluss vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - Juris RdNr 7).

  • BSG, 02.11.2015 - B 13 R 203/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Anhörungspflicht nach § 153 Abs 4

    Dies beinhaltet nach stRspr des BSG, dass eine neue Anhörungsmitteilung erfolgen muss, wenn sich gegenüber der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich geändert hat (zB BSG Beschluss vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - Juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 12.12.2011 - B 7 AL 29/11 BH - Juris RdNr 7; vgl auch ua BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 16.11.2015 - B 9 SB 65/15 B
    Damit liegt im Ergebnis auch keine erfolgreiche Besetzungsrüge des Berufungsgerichts aufgrund der Entscheidung nur mit Berufsrichtern vor, die grundsätzlich in der Rüge der Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG mit enthalten ist (vgl hierzu: BSG Beschluss vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - RdNr 6 mwN).
  • BSG, 17.12.2013 - B 11 AL 82/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung

    Dies beinhaltet nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass eine neue Anhörungsmitteilung erfolgen muss, wenn sich gegenüber der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich geändert hat (zuletzt BSG vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B - Juris RdNr 8; vgl auch ua BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 15 RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 79/14 B
    Diesen Beschluss hat der Senat aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen (Beschluss vom 28.2.2013 - B 8 SO 33/12 B).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 10 AS 2917/13

    Zurückverweisung des Rechtsstreits wegen fehlerhafter Behandlung eines gestellten

    Denn in diesem Schriftsatz wird angekündigt, dass die zum Zwecke der Glaubhaftmachung dem Schriftsatz beigefügten Unterlagen, die im Übrigen am Montag, dem 04. November 2013, beim SG eingegangen und dem entscheidenden Kammervorsitzenden aber wohl - das legt zumindest die Paginierung der Akte nahe - erst vorgelegt worden sind, nachdem der von ihm gefasste Beschluss per Fax von der Geschäftstelle abgesandt worden ist (vgl zur Verpflichtung des Gerichts, Vorbringen der Beteiligten, das nach Fristablauf, aber vor der Herausgabe der Entscheidung bei Gericht eingeht, zu berücksichtigen: Bundessozialgericht , Beschluss vom 28. Februar 2013 - B 8 SO 33/12 B, juris RdNr 13 mwN), "wegen des Umfangs des Aktenkonvoluts bestehend aus jeweils 50 Blatt" lediglich auf dem Postwege übermittelt würden.
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